Das neue E-Rezept und was Sie darüber wissen müssen
Mit Einführung des neuen E-Rezepts ändern sich einige Abläufe für die Praxen und die Patienten.
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Ohne vorher eingelesene Gesundheitskarte kann kein Rezept ausgestellt werden!
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Bestellte Rezepte können Sie am Folgetag in der Apotheke Ihrer Wahl unter Vorlage Ihrer Gesundheitskarte abholen. Sofern Ihre Gesundheitskarte bereits eingelesen war, brauchen Sie nicht mehr in die Praxis zu kommen
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Patienten, die zur Vorlage ihrer Gesundheitskarte in die Praxis kommen, können ihr Rezept in der Regel nicht mehr sofort mitnehmen. Das Rezept ist spätestens am Folgetag in der Apotheke einzulösen.
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Patienten, die "privat" versichert sind, können vorerst keine E-Rezepte erhalten. Das System ist darauf (noch) nicht vorbereitet.
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Gesetzlich versicherte Patienten erhalten in bestimmten Fällen auch weiter ausgedruckte Rezepte, zum Beispiel:
- BTM - (Betäubungsmittel) Rezepte
- Verbandstoffe
- Blutzucker-Teststreifen und Insulinnadeln
- frei verkäufliche Medikamente z. B.
- Erkältungsmittel
- Schmerzmedikamente (Paracetamol, Ibuprofen 400 oder Aspirin) -
Um Ihnen den Umgang mit dem E-Rezept zu vereinfachen, gibt es bereits jetzt eine Vielzahl von Smartphone-Apps. Welche hiervon wirklich nützlich und hilfreich sind, können wir Ihnen nicht sagen. Lassen Sie sich hierzu bitte von Ihrer Apotheke oder Krankenkasse beraten.
Wir empfehlen die offizielle e-Rezept App der GEMATIK. Nähere Informationen finden Sie hier: www.gematik.de