
Am 1.1.2025 hat das neue Quartal begonnen
Denken Sie daran, dass Rezepte und Überweisungen nur nach Einlesen der Versichertenkarte ausgestellt werden können ! Wenn die Versichertenkarte einmal im Quartal eingelesen ist, können weitere Folgerezepte direkt ausgestellt werden und Sie können diese mit Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke abholen.
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